Sony darf die Preise für PlayStation Plus-Abonnements nicht einseitig erhöhen und die Anzahl der angebotenen Onlinespiele nicht willkürlich einschränken. Diese Klauseln in den Abonnement-Bedingungen waren rechtswidrig. So entschied das KG Berlin (Az. 23 MK 1/23) nach einer Klage des vzbv gegen Sony Interactive Entertainment Europe, das die Abonnements in Europa vertreibt.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen