Für einen tauschähnlichen Umsatz in der Entsorgungsbranche gelten nach einem neuen Schreiben des BMF die Grundsätze des BFH-Urteils V R 7/22 vom 18. April 2024. Zudem wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert (Az. III C 2 – S 7119/00004/002/027).

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