Das LG Frankenthal entschied, dass die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft auch in der Corona-Hochphase für gegenseitige Ansteckungen nicht verantwortlich zu machen waren. Eine auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage eines Mitfahrers wies die Kammer deshalb ab (Az. 7 O 110/24).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen