Der BFH hatte bzgl. einer Praxisgemeinschaft von Ärzten zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14d UStG i. d. F. bis zum 31.12.2019 zu entscheiden (Az. XI R 37/21).
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Der BFH hatte bzgl. einer Praxisgemeinschaft von Ärzten zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14d UStG i. d. F. bis zum 31.12.2019 zu entscheiden (Az. XI R 37/21).
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