Das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 wird durch dieses Schreiben aufgehoben (Az. IV C 2 – S -978-b / 00001 / 001 / 001).
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Das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 wird durch dieses Schreiben aufgehoben (Az. IV C 2 – S -978-b / 00001 / 001 / 001).
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