Das BMF hatte mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes („Umwandlungssteuer-Erlass“ – UmwStE) abgestimmt. Mit diesem BMF-Schreiben wurde nunmehr der UmwStE mitgeteilt (Az. IV C 2 – S-1978 / 00035 / 020 / 040).
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