Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob Berliner Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit verletzen, gesetzlich unfallversichert sind (Az. L 3 U 4/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen