Das BMF teilt mit, dass für die Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer –
abweichend von § 1 Absatz 1 Nummer 15 UStZustV – für einen Übergangszeitraum eine geänderte Zuständigkeit gilt (Az. IV D 1 – S 0123/24/10001 :001).
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