Ein Ehepaar aus Bonn-Röttgen hat keinen Anspruch auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn 565 in Höhe ihres Stadtteils auf 80km/h. So entschied das VG Köln und hat damit eine gegen die Autobahn GmbH des Bundes gerichtete Klage abgewiesen (Az. 18 K 5499/23).
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