Sieht die Kita-Beitragssatzung einer Stadt Geschwisterermäßigungen oder -befreiungen vor, wenn aus einer Familie mehrere Kinder gleichzeitig im Stadtgebiet Kindertageseinrichtungen besuchen, so werden hiervon auch Halbgeschwister erfasst, die mit dem gemeinsamen Elternteil zusammenleben. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 12 A 1627/22).

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