Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig und gerechtfertigt, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, so der EuGH. Die BRAK weist auf das am 19.12.2024 veröffentlichte Urteil hin (Rs. C‑295/23).
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