Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung von Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes vorgelegt. Damit sollen Regelungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, mit der die EU den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen in der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 steigern will, umgesetzt werden.

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