Das BMF beantwortet die Frage, wie die vom Arbeitgeber getragenen oder ersetzten Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer beruflichen Position einer konkreten Positionsgefährdung ausgesetzt sind, lohnsteuerlich zu behandeln sind (Az. IV C 5 – S 2332/23/10006 :001).
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