Unterlagen im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen der VW AG dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegeben werden. So entschied das VG Schleswig-Holstein (Az. 10 A 41/22, 10 A 218/22, 10 A 382/23).
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Unterlagen im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen der VW AG dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegeben werden. So entschied das VG Schleswig-Holstein (Az. 10 A 41/22, 10 A 218/22, 10 A 382/23).
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