Die Eigentümerin eines Wohnhauses in der denkmalgeschützten Düsseldorfer „Golzheimer Siedlung“ hat ebenso wie die Eigentümerin eines Baudenkmals in Siegen einen Anspruch auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Installation von Solaranlagen. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen in zwei Grundsatzurteilen zum nordrhein-westfälischen Denkmalrecht entschieden (Az. 10 A 2281/23 und 10 A 1477/23).
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