Ziel des am 27.11.2024 beschlossenen Gesetzentwurfs für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II) ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland zu stärken und die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen weiter zu verbessern.

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