Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch in Deutschland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a. F. vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist, kann die Ausschlussfrist auch durch einen nach dem Prinzip der europaweiten Antragsgleichstellung zu berücksichtigenden, im Ausland gestellten Antrag gewahrt werden. So entschied der BFH (Az. III R 31/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen