Das LG Berlin II hat eine Wohnungsbaugesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung i. H. v. 11.000 Euro wegen einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verurteilt. Die Vermieterin habe den Mieter wegen seiner Behinderung diskriminiert (Az. 66 S 24/24).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen