Sozialhilfe soll in Notlagen helfen, etwa, wenn Kosten für ein Pflegeheim nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können. Ab welchem Zeitpunkt aber ein Anspruch besteht, ist immer wieder streitig. Mit der Problematik des sog. Kenntnisgrundsatzes hat sich das LSG Baden-Württemberg auseinandergesetzt (Az. L 7 SO 2479/23).
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