Der Bundestag hat am 10.10.2024 erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ (BT-Drs. 20/13082) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

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