Nach gekündigtem Maklervertrag schuldet der Kunde nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 19 U 134/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Nach gekündigtem Maklervertrag schuldet der Kunde nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 19 U 134/23).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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