Der Rat der EU hat am 10.10.2024 einen neuen Rechtsakt in Bezug auf Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen angenommen, mit dem sichergestellt werden soll, dass Produkte – wie Heimkameras, Kühlschränke, Fernsehgeräte und Spielzeug, die vernetzt sind – sicher sind, bevor sie in Verkehr gebracht werden („Cyberresilienzgesetz“).
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