Der BFH hat bzgl. der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einer Verlängerung eines Erbbaurechts zu der Frage Stellung genommen, ob der kapitalisierte Erbbauzins der Verlängerungsjahre (auch) zwischen dem notariellen Abschluss (Besteuerungszeitpunkt) bis zum Beginn des Verlängerungszeitpunkts des Erbbaurechts abzuzinsen ist (Az. II R 3/22).

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