Der BFH hat unter Berücksichtigung der EuGH-Urteile Meilicke I und Meilicke II Vorgaben für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die inländische Einkommensteuer eines Anteilseigners formuliert. Dieses Schreiben fasst die Vorgaben für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die inländische Einkommensteuer eines Anteilseigners zusammen (Az. IV C 2 – S 2700/21/10001 :003).
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