Das LG Köln entschieden, dass ein Reisebüro verpflichtet ist, den Reisenden über die Visumserfordernisse zu informieren. Kann es den Nachweis über pflichtgemäße Beratung nicht führen, muss es Schadensersatz leisten (Az. 17 O 139/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen