Wer Prozesskostenhilfe beantragt, muss sich nicht vorher um einen Anwalt bemühen. Die Beiordnung sei auch nach Bewilligung möglich, so das OLG Köln (Az. 5 W 44/24). Hierauf weist die BRAK hin.
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Wer Prozesskostenhilfe beantragt, muss sich nicht vorher um einen Anwalt bemühen. Die Beiordnung sei auch nach Bewilligung möglich, so das OLG Köln (Az. 5 W 44/24). Hierauf weist die BRAK hin.
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