Der EuGH entschied zur Frage, ob Booking.com Hotels mittels „Bestpreisklauseln“ untersagen darf, niedrigere Preise anzubieten als das Buchungsportal (Rs. C-264/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Der EuGH entschied zur Frage, ob Booking.com Hotels mittels „Bestpreisklauseln“ untersagen darf, niedrigere Preise anzubieten als das Buchungsportal (Rs. C-264/23).
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