Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. v. § 1 Abs. 1a UStG vorliegt, wenn ein zuvor von einem Unternehmer betriebenes Unternehmen aufgeteilt und an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert wird (Az. 4 K 75/23).
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