Das OLG München gab einer Klage des vzbv gegen irreführende Werbeaussagen im Internet und auf der Verpackung statt. Die Hipp GmbH & Co Vertrieb GmbH darf künftig nicht mehr den Eindruck erwecken, dass Kinder 7x mehr an Vitamin D benötigen als Erwachsene (Az. 29 U 3902/20).

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