Das BMF teilt die Folgen aus dem BFH-Urteil vom 15. März 2023 mit und die darauf folgenden Änderung des BMF-Schreibens vom 18. September 2017 (Az. IV C 2 – S-2742 / 22 / 10003 :009).
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Das BMF teilt die Folgen aus dem BFH-Urteil vom 15. März 2023 mit und die darauf folgenden Änderung des BMF-Schreibens vom 18. September 2017 (Az. IV C 2 – S-2742 / 22 / 10003 :009).
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