Eine in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung muss auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage berechnet werden. So entschied der EuGH (Rs. C-330/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Eine in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung muss auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage berechnet werden. So entschied der EuGH (Rs. C-330/23).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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