Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Finanzamt zu Recht keine weiteren Verluste aus den streitigen Containergeschäften berücksichtigt hat (Az. 8 K 2173/21).
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Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Finanzamt zu Recht keine weiteren Verluste aus den streitigen Containergeschäften berücksichtigt hat (Az. 8 K 2173/21).
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