Das BMF hat am 14.08.2024 die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 vom 06.06.2023 (VWG VP) hinsichtlich des Themenbereichs konzerninterner Finanzierungsbeziehungen (Kapitel III. J. der VWG VP), welche u. a. die neuen Regelungen in § 1 Abs. 3d und 3e AStG berücksichtigt, an bestimmte Verbände zur Stellungnahme versandt.

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