Das LAG Düsseldorf entschied, dass es Tarifvertragsparteien gestattet ist, den Bezug von Entgelt an mindestens einem Tag als Anspruchsvoraussetzung für den Inflationsausgleich festzulegen. Mit der Regelung sei keine mittelbare Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen verbunden (Az. 14 SLa 303/24).

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