Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz unterliegt dem Anwaltszwang, so das OLG Stuttgart (Az. 3 W 18/24). Darauf weist die BRAK hin.
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Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz unterliegt dem Anwaltszwang, so das OLG Stuttgart (Az. 3 W 18/24). Darauf weist die BRAK hin.
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