Das BMF teilt die Verschiebung des Anwendungszeitpunkts beim Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) mit (Az. IV C 1 – S-2410 / 22 / 10001 :001).
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