Das BMJ hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz veröffentlicht, mit dem gewaltbetroffene Personen im familiengerichtlichen Verfahren besser geschützt werden sollen. Für sie soll u. a. ein Wahlgerichtsstand ermöglicht werden, damit sie ihren Aufenthaltsort besser geheim halten können. Darauf weist die BRAK hin.
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