Die wegen gestiegener Energiekosten gewährte Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro mindert nicht die Grundsicherungsleistungen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 6 AS 310/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Die wegen gestiegener Energiekosten gewährte Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro mindert nicht die Grundsicherungsleistungen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 6 AS 310/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen