„Freiwillig-Tempo 30“-Schilder, die von Anwohnern auf der Halbinsel Höri (Landkreis Konstanz) auf ihren innerorts gelegenen Grundstücken aufgestellt wurden, müssen wegen der Gefahr der Verwechslung mit amtlichen Schildern entfernt werden. So entschied das VG Freiburg (Az. 6 K 2226/24 u. a.).
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