Steuerzahler haben Anspruch zu wissen, welche personenbezogene Daten gespeichert sind. Finanzämter müssen die Steuerzahler informieren, welche personenbezogenen Daten von ihnen sie verarbeitet und gespeichert haben, wenn sie diese Auskunft veranlagen. So entschied der BFH (Az. IX R 35/21). Darauf weist der BdSt NRW hin.
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