Ein Zuckerhersteller hat lt. BFH einen unionsrechtlichen Anspruch auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Produktionsabgaben, wenn deren Höhe infolge einer Korrektur der Berechnungsmethode (hier: Änderung des zur Berechnung der Ergänzungsabgabe erforderlichen Koeffizienten) nachträglich reduziert wird (Az. VII R 35/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen