Personen, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung eine geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau durchführen, können einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben. So entschied das BSG (Az. B 1 KR 28/23 R).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen