Das VG Münster hat Eilanträgen von Lehrkräften aus Münster und Umgebung gegen ihre Abordnung an eine Grundschule in Gelsenkirchen bzw. eine Grundschule in Münster stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der jeweiligen Klage angeordnet (Az. 5 L 554/24, 5 L 619/24).

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