Das OLG Hamm hat dem Inkoassounternehmen Riverty untersagt, Verbraucher per SMS zur Zahlung unberechtigter Forderungen aufzufordern. Damit gab es einer Klage des vzbv statt (Az. I-4 U 252/22).
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Das OLG Hamm hat dem Inkoassounternehmen Riverty untersagt, Verbraucher per SMS zur Zahlung unberechtigter Forderungen aufzufordern. Damit gab es einer Klage des vzbv statt (Az. I-4 U 252/22).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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