Das BMF passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 an (Az. III C 3 – S-7015 / 23 / 10002 :001).
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