Ein Reiseveranstalter ist auch bei wesentlichen Änderungen der Reise nicht verpflichtet, eine Ersatzreise ohne Mehrkosten anzubieten. Dies entschied das AG München (Az. 161 C 3714/22).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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