Das BMJ schlägt eine Reform des Bauvertragsrechts vor und hat am 29.07.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (sog. Gebäudetyp-E-Gesetz) veröffentlicht.
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Das BMJ schlägt eine Reform des Bauvertragsrechts vor und hat am 29.07.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (sog. Gebäudetyp-E-Gesetz) veröffentlicht.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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