Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern sollen von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drucks. 20/12351).
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Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern sollen von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drucks. 20/12351).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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