Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz passierte am 05.07.2024 den Bundesrat. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Damit ist für die Vergütungsberechnung für Anwälte die Textform ab dem Folgetag nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt zulässig. Hinsichtlich der Vergütungsberechnung des steuerberatenden Berufsstandes ist eine Änderung des § 9 StBVV vom BMF in Aussicht genommen.
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