Der EuGH entschied, dass die Richtlinie über Massenentlassungen auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand gilt. Das spanische Gesetz ist mit der Richtlinie unvereinbar (Rs. C-196/23).
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Der EuGH entschied, dass die Richtlinie über Massenentlassungen auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand gilt. Das spanische Gesetz ist mit der Richtlinie unvereinbar (Rs. C-196/23).
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